Generalinspektion
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Generalinspektion
Leichtflüssigeitsabscheideranlagen und Fettabscheideranlagen
sind vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre
einer Generalinspektion zu unterziehen.
Vor der Prüfung sind die Anlagen zu Leeren und zu Reinigen.
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen die Mängel
durch eine Sanierung oder Reparatur behoben werden.
Sind die Mängel nur sehr aufwendig zu beheben, empfielt sich unter umständen die Erneuerung der Leichtlfüssigkeitsabscheideranlage oder der Fettabscheideranlage.
Prüfnormen
Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach EN 858 | DIN 1999-100 | |
Fettabschedeideranlagen nach EN 1825 | DIN 4040-100 |